Neuer Mindestlohn per 01.07.2021

Neuer Mindestlohn per 01.07.2021

Mit Beschluss der Mindestlohnkommission vom 30. Juni 2020 wurde eine Anpassung des Mindestlohnes in vier Stufen umgesetzt, die sich an der Tarifentwicklung orientiert und zugleich die wirtschaftlichen Unsicherheiten der Corona-Pandemie berücksichtigen soll.

Dabei soll die vierstufige Erhöhung dazu beitragen, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Beschäftigten in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sieht aber noch deutlich Luft nach oben und möchte weitere Vorschläge machen, um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, damit der Mindestlohn zügig weiter steigen kann.

Was gilt es zu beachten?

Steigt der Mindestlohn, sind bei Minijobbern die maximalen, sozialversicherungsfreien Verdienstgrenzen schneller erreicht. Im Auge behalten sollte man aber nicht nur die Minijobber, sondern alle anderen Beschäftigten im Niedriglohnbereich. Bleiben die bestehenden Bedingungen unverändert kann dies zur Folge haben, dass der gesetzlich festgelegte Mindestlohn plötzlich unterschritten wird.

Es empfiehlt sich deshalb, die bestehenden Beschäftigungsbedingungen zu überprüfen und wo notwendig anzupassen.

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