Unsere Beratung im Gesundheitswesen bezieht sich auf die Bereitstellung von langjährigem, fundiertem Fachwissen, Ratschlägen und Empfehlungen in verschiedenen Bereichen der Praxisführung.

Dienstleistungen sind immaterielle Leistungen. Deren Beschaffenheit lässt sich nicht anfassen oder fühlen. Im Gegensatz zu physischen Produkten beinhaltet eine Dienstleistung meist eine bestimmte Tätigkeit, Fachkenntnisse oder Expertise einer Person oder eines Unternehmens.

Häufig gestellte Fragen

Externe Abrechnung Online - Wie geht das? Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Die Digitalisierung ist auf dem Vormarsch und wird in Zukunft eine entscheidende Rolle in den Einrichtungen des Gesundheitswesens spielen. Die Vorteile der Digitalisierung ist spätestens seit der Corona-Pandemie unbestritten ein entscheidender Vorteil.

Wir haben alle Prozesse in unserem Unternehmen digitalisiert. Und das nicht erst seit den Pandemiejahren 2020 bis 2022, sondern bereits seit 2005.

Seitdem betreuen wir Gesundheitseinrichtungen nicht nur vor Ort, sondern auch Remote. Wir haben viele Jahre Erfahrung in der digitalen Zusammenarbeit und wissen genau, welche Anforderungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit notwendig sind, welche Tools eingesetzt werden können und wie man mit sensiblen Daten datenschutzkonform umgeht.

Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass eine Tätigkeit nicht online erfolgen kann, wenn es noch eine physische Patientenakte gibt und sich die Dokumentation nicht in der eingesetzten Software widerspiegelt. In diesen Einrichtungen muss die Dienstleistung nach wie vor vor Ort erbracht werden.

Wir unterstützen Sie gerne bei der weiteren Digitalisierung Ihrer Praxis.

Leider lässt sich der Zeitaufwand nicht pauschal abschätzen. Der Aufwand hängt von vielen Faktoren ab, zum Beispiel davon, ob Ihre Praxis noch mit Karteikarten arbeitet oder schon weitestgehend digitalisiert ist, wie gut Ihr Praxisverwaltungssystem konfiguriert und eingerichtet ist, wie viele Behandler Sie haben und welche Bereiche von uns übernommen werden sollen. Wir beraten Sie gerne ausführlich, damit wir gemeinsam den für Sie passenden Weg finden.

Unsere langjährige Erfahrung zeigt: In den ersten zwei Monaten ist ein höherer Initialaufwand notwendig. Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch, das Sie hier vereinbaren können, worin dieser begründet ist.

Als externer Dienstleister sind wir für Sie da und stehen Ihnen gerne für die gebuchte Dienstleistung zur Verfügung. Die Dienstleistung wird stets zeitnah und mit grösster Sorgfalt bearbeitet. Sie können uns Ihre Anliegen auch über Ihr Praxisverwaltungssystem zuweisen, je nachdem, mit welcher Software Sie arbeiten. Alternativ bieten wir Ihnen eine andere Lösung an, die wir Ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bereitstellen.

Wir sind uns der Sensibilität der Patientendaten bewusst und haben deshalb selbstverständlich sämtliche Vorkehrungen getroffen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten.

Selbstverständlich gelten auch für unsere Mitarbeitenden entsprechende Verschwiegenheitsklauseln in unseren Verträgen. Gerne stellen wir Ihnen einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag zur Verfügung, in dem wir die datenschutzrechtlichen Verpflichtungen der Vertragsparteien, die sich aus der definierten Auftragsverarbeitung ergeben, für Sie festgehalten haben.

Die Sicherheit Ihrer Daten hat für uns höchste Priorität. Deshalb arbeiten wir nur mit gesicherten und verschlüsselten VPN-Zugängen. Unsere Büroräume sind gegen unbefugten Zugang gesichert. Besuche in unseren Räumlichkeiten werden protokolliert.

Selbstverständlich können Sie uns nur Fälle beauftragen, die aus Ihrer Sicht besonders anspruchsvoll oder komplex sind. In diesen Fällen kann die Dienstleistung ausschliesslich Online erbracht werden.

Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie. Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach Stundensätzen, die pro angefangene Viertelstunde berechnet werden. Bei Interesse können Sie den Service hier buchen.

Auch wenn Ihre Software nicht in unserer Auflistung aufgeführt ist, sind Sie bei uns herzlich willkommen. Wir kümmern uns um die Einarbeitung in Ihre Software, die selbstverständlich auf unsere Rechnung geht.

Unsere Abrechnungsprofis sind für Sie da und unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um Ihre Praxis und Ihre Abrechnung. Neben ihrer Berufserfahrung verfügen sie über ein umfangreiches Fachwissen im Bereich der zahnärztlichen Abrechnung, wodurch eine optimale Betreuung gewährleistet ist.

Wir legen grossen Wert auf interne Qualitätsstandards und regelmässige Fortbildungen, um Ihnen eine gleichbleibend hohe Qualität unserer Leistungen zu gewährleisten.

Die Vergütung der Dienstleistung erfolgt nach Stunden- oder Tagessätzen. Bei Stundensätzen wird pro angefangene Viertelstunde abgerechnet. Unsere Tätigkeiten werden intern protokolliert und sind nachvollziehbar.

Sie erhalten monatlich eine Rechnung in digitaler Form im archivierbaren und revisionssicheren PDF/A-Format. Für den Dokumentenversand nutzen wir das Softwaretool DocuSign. Den Rechnungsbetrag buchen wir per Lastschrift von Ihrem Konto ab. So halten wir die Prozesse für Sie und uns schlank und effizient.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns ab 2025 die elektronische Rechnung im B2B-Bereich, die den Anforderungen entspricht. Wir sind bereits heute in der Lage, Rechnungen im erforderlichen X-Format für die öffentlichen Verwaltungen auszustellen.

Bitte bedenken Sie, dass die Vor- und Nachbereitung diverser Themen einen gewissen Zeitaufwand erfordert, um Ihnen ein Ergebnis mit Mehrwert präsentieren zu können. Beides ist in den Tagessätzen enthalten und durchaus üblich.

Die Preise sind Nettopreise, d.h. exklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Als Freiberufler sind Ihre Honorare von der Umsatzsteuer befreit. Wir hingegen sind verpflichtet, die Umsatzsteuer auszuweisen und an das Finanzamt abzuführen. Von der Umsatzsteuer bekommt der Staat am meisten (ca. 52 Prozent), die Länder etwas weniger (etwa 46 Prozent) und Städte / Gemeinden nur einen Bruchteil (etwa 2 Prozent).

Die entsprechenden Stunden- oder Tagessätze kalkulieren wir nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, das uns keine Kosten entstehen. Personalkosten, Sozialabgaben, Fahrzeug- und Betriebskosten, IT-Infrastruktur, Lizenzkosten, Energiekosten, Raumkosten und vieles mehr sind auch für uns nicht kostenlos erhältlich. Wie alle anderen Unternehmen sind wir ebenfalls von jährlichen Preissteigerungen betroffen. Die Inflation hat deutlich zugelegt, und die Preissteigerungen fallen entsprechend höher aus als in den Jahren zuvor, oft im zweistelligen Prozentbereich. Alle Kosten müssen durch Einnahmen gedeckt werden und zu einer soliden, stabilen und langfristig orientierten Unternehmensführung beitragen. Wir wollen Ihnen nicht als Eintagsfliege zur Seite stehen, sondern langfristig als kompetenter Partner.

Wir sind in der Branche gut vernetzt und kennen das Preisgefüge. Wir wissen, dass Wettbewerber noch deutlich höhere Stundensätze fordern und durchsetzen. Im Vergleich dazu bewegen wir uns in einem gesunden Mittelfeld. Natürlich gibt es immer jemanden, der dieselbe Leistung günstiger anbieten wird. Sie haben die Wahl: Mit wem möchten Sie diesen Weg gehen?

Was erhalten Sie dafür? Eine ausgewiesene Expertise mit fundiertem, langjährigem und breit gefächertem Know-how. Wir halten unser Wissen durch Fort- und Weiterbildungen stets auf dem neuesten Stand.

Sie bezahlen nicht für die Zeit, sondern für eine fundierte, jahrzehntelange vielschichtige Erfahrung.

Im Buchungskalender werden die Zeiten farblich wie folgt dargestellt:

  • Dunkelgrün: Freie, buchbare ganze Tage
  • Hellgrün: Teilweise freie Kapazität an diesem Tag
  • Rot: Keine freie Kapazität an diesem Tag
  • Weiss: Nicht buchbare Tage

Bitte beachten Sie, dass es je nach Dauer der bereits gebuchten Kapazität vorkommen kann, dass nur noch sehr wenig Restkapazität zur Verfügung steht und eine zusätzliche Buchung nicht mehr sinnvoll ist. Wenn an einem Tag noch Restkapazitäten verfügbar sind, werden diese in einem helleren Grün dargestellt.

Wenn Sie mit dem Mauszeiger über einem Kalendertag verweilen, wird Ihnen sofort eine Verfügbarkeitsinformation als Tooltip angezeigt.

Es ist völlig normal und verständlich, dass anfallende Reisekosten in Rechnung gestellt werden. In den meisten Fällen berechnen Unternehmen Reisekosten, die sich aus der zurückgelegten Entfernung und einem reduzierten Stundensatz für die Reisezeit zusammensetzen.

Ein reduzierter Stundensatz für die Reisezeit ist die logische Konsequenz daraus, dass die reisende Person in dieser Zeit nicht produktiv tätig sein kann, aber dennoch Personalkosten verursacht.

Bei mehrtägigen Einsätzen oder bei grösseren Distanzen kommen Übernachtungskosten hinzu, die gegen Beleg abgerechnet werden.

Im Aussendienst eingesetzte Fahrzeuge weisen eine deutlich höhere Laufleistung auf als Privatfahrzeuge. Dadurch sind Verschleiss, Wartungs- und Instandhaltungskosten, Betriebskosten und auch Versicherungsprämien für diese Fahrzeuge wesentlich höher. Diese Fahrzeuge müssen zudem in regelmässigen Abständen ersetzt werden, wofür Rückstellungen zu bilden sind.

Jeder macht mal einen Fehler. Wenn uns etwas auffällt, machen wir Sie darauf aufmerksam und sind gerne bereit, die betreffenden Prozesse mit Ihnen zu überdenken und neu zu gestalten.

Von einer Zusammenarbeit müssen wir absehen, wenn wiederholt und vorsätzlich falsche Leistungen für Behandlungen abgerechnet werden, die in dieser Form nicht erbracht wurden und alle Hinweise darauf von uns erfolgt sind. Oder wenn eine solche Abrechnungspraxis von uns verlangt wird. Mit solchen Abrechnungspraktiken wollen wir nicht in Verbindung gebracht werden. Wir kündigen solche Aufträge unsererseits.