Neuer Mindestlohn per 01.01.2024

Neuer Mindestlohn ab 01.01.2024 | praxis- & personalberatung wohlmuth

Der Mindestlohn ist in Deutschland seit 2015 gesetzlich im Arbeitsrecht verankert (Mindestlohngesetz – MiLoG). Damit wurde eine verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt, die nicht mehr unterschritten werden darf. Auch Arbeitgeber müssen sich bei Lohnverhandlungen daran halten.

Wer entscheidet über eine Anpassung des Mindestlohns?

Im Juni 2022 haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, den Mindestlohn auf zwölf Euro anzuheben. Dass der Gesetzgeber den Mindestlohn festlegt, ist allerdings nicht die Regel. Normalerweise entscheidet eine unabhängige Kommission der Tarifpartner über die Höhe des Mindestsatzes. Zwölf Euro Mindestlohn waren ein zentrales Wahlversprechen der SPD im Bundestagswahlkampf – mit einem Eingriff in die Tarifautonomie wurde es im Oktober 2022 eingelöst. Die Ampel-Regierung spricht von einer „einmaligen“ Massnahme. Künftig soll die Kommission also – wie bisher – alle zwei Jahre einen Vorschlag erarbeiten, ob und wie die gesetzliche Lohnuntergrenze angepasst werden soll.

Inzwischen hat die Mindestlohnkommission wieder getagt. In ihrer Sitzung vom 26. Juni 2023 hat die Kommission Bundesarbeitsminister Hubertus Heil vorgeschlagen, den gesetzlichen Mindestlohn 2024 in einem ersten Schritt auf 12,41 EUR anzuheben. In einem zweiten Schritt soll der Mindestlohn im Jahr 2025 auf 12,82 EUR angehoben werden.

Die Entscheidung fiel erstmals nicht im Konsens. „Die Positionen lagen so weit auseinander, dass ein Vermittlungsvorschlag notwendig war“, sagte Christiane Schönefeld, Vorsitzende der Kommission aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie Wissenschaftlern. Der Arbeitnehmerseite ging die Erhöhung nicht weit genug. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) will den Mindestlohn dennoch wie vorgeschlagen umsetzen. Der SPD-Politiker kündigte eine entsprechende Verordnung an.

Auswirkungen auf Minijobs

Mit der gesetzlichen Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 wurde auch die Minijob-Grenze von 450 EUR auf 520 EUR angehoben. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Verdienstgrenze künftig an den Mindestlohn gekoppelt ist. Konkret bedeutet dies, dass mit jeder Erhöhung des Mindestlohns auch die Minijobgrenze angepasst wird.

Im Jahr 2024 wird die Grenze daher auf 538 EUR im Monat steigen. Für 2025 ergibt sich bei Umsetzung der Empfehlung der Mindestlohnkommission eine Erhöhung auf 556 EUR.

Warum bleibt der Mindestlohn 2024 und 2025 deutlich hinter den Forderungen der Arbeitnehmerseite zurück?

Warum bleibt der Mindestlohn 2024 und 2025 deutlich hinter den Forderungen der Arbeitnehmerseite zurück?

Die Mindestlohnkommission ist laut Geschäftsordnung verpflichtet, bei der Festlegung des Mindestlohns die Tarifentwicklung der letzten zwei Jahre heranzuziehen. Aufgrund der vom Gesetzgeber vorgesehenen ausserplanmässigen Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2022 hat sich die Kommission darauf verständigt, für die nächste Anpassung die Tarifentwicklung von Juni 2022 bis Juni 2023 zu Grunde zu legen. Laut Tarifindex des Statistischen Bundesamtes stiegen die Tarifverdienste in diesem Zeitraum einschliesslich Inflationsausgleich um 7,8 Prozent.

Legt man die prozentuale Steigerung des Tarifindex auf den aktuellen Mindestlohn von zwölf Euro um, ergibt sich eine Erhöhung auf 12,94 Euro. Warum wird der Mindestlohn nicht auf diesen Wert angehoben? Das hat mit einem Trick zu tun, den die Arbeitgeberseite angewandt hat. Sie hat die 7,8 Prozent auf den Wert des letzten Beschlusses der Mindestlohnkommission von 10,45 Euro angewandt – und dabei die vom Gesetzgeber beschlossene Erhöhung von 1,55 Euro eingerechnet. Die Arbeitnehmerseite lehnte dieses Vorgehen ab. Da sich beide Seiten nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen konnten, wurde die Entscheidung von der Vorsitzenden der Mindestlohnkommission, Frau Christiane Schönefeld, getroffen.

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