Mit Beginn des Jahres 2023 wurde die ausgesetzte Budgetierung zahnärztlicher Leistungen über das GKV-Finanz-Stabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wieder in Kraft gesetzt. In den einzelnen KZV-Gebieten kommen unterschiedliche Honorarverteilungsmassstäbe (HVM) zur Geltung, die massive Auswirkungen auf Ihre Praxis haben.
Wir beraten Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung, um möglichst nicht von den Kürzungen oder Rückzahlungen betroffen zu sein.
- Erläuterung des Honorarverteilungsmassstabes im jeweiligen KZV-Gebiet
- Anwendung und Auswirkungen des Honorarverteilungsmassstabes auf Ihre Praxis
- Analyse der aktuellen Honorarverteilung Ihrer Praxis
- Entwicklung und Dokumentation einer Strategie zur Vermeidung der HVM-Auswirkungen
Zeitrahmen: 8 Stunden / Tag
Vor Ort*
*Es fallen zusätzliche Reisekosten pro gefahrenen Kilometer in Höhe von 0,40 EUR, für die Reisezeit 50 EUR pro Stunde an. Allfällige Übernachtungskosten oder Reisekosten mit anderen Verkehrsmitteln (z. B. Bahn, Flug) werden nach Beleg abgerechnet.
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