Beratung Praxisführung unter Auswirkungen des HVM

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Mit Beginn des Jahres 2023 wurde die ausgesetzte Budgetierung zahnärztlicher Leistungen über das GKV-Finanz-Stabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) wieder in Kraft gesetzt. In den einzelnen KZV-Gebieten kommen unterschiedliche Honorarverteilungsmassstäbe (HVM) zur Geltung, die massive Auswirkungen auf Ihre Praxis haben.

Wir beraten Sie gerne mit unserer langjährigen Erfahrung, um möglichst nicht von den Kürzungen oder Rückzahlungen betroffen zu sein. Inhalt und Umfang der Leistung wie nachstehend beschrieben.

Buchen Sie im Kalender ein oder mehrere Tage nach Ihren Terminwünschen.