Informationen zur Echtheit von Kundenbewertungen

Im Zuge der Umsetzung der europäischen Omnibusrichtlinie wurde im deutschen Recht zum 28.05.2022 eine neue Informationspflicht über das Ob und Wie der Echtsheitsverifizierung von Kundenbewertungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eingeführt.

Betreiber von Internetseiten, die Verbraucherbewertungen anzeigen, werden nach der neuen Vorschrift künftig verpflichtet,

  • in einem ersten Schritt offen zu legen, ob Maßnahmen ergriffen werden, die sicherstellen, dass die angezeigten Bewertungen echt sind, also von Verbrauchern stammen, die das bewertete Produkt überhaupt erworben/genutzt haben.
  • bei vorhandenen Verifizierungsmaßnahmen darzulegen, welche Prozesse und Verfahren er zur Prüfung der Echtheit der Verbraucherbewertungen angewendet werden.

Handelsplattformen, wie eBay, Amazon oder Etsy sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Jede Verbraucherbewertung auf unserer Internetseite wird vor ihrer Veröffentlichung auf ihre Echtheit überprüft, sodass sichergestellt ist, dass Bewertungen nur von Verbrauchern stammen, die die bewerteten Produkte auch tatsächlich erworben/genutzt haben.

Die Überprüfung bei uns geschieht 

  • durch manuelle Überprüfung in Form eines Abgleichs der Bewertung mit der Bestellhistorie des Warenwirtschaftssystems, um einen vorangegangenen Produkterwerb zur notwendigen Bedingung für die Veröffentlichung zu machen.
  • dadurch, dass die Möglichkeit einer Bewertungsabgabe von einer vorherigen Anmeldung in einem registrierten Kundenkonto abhängig gemacht wird, von dem aus ein Kauf getätigt wurde.