Rezeptfreie Arzneimittel müssen Patienten seit 2004 aus eigener Tasche finanzieren. Solche Arzneimittel sind bei vielen Beschwerden erwiesenermassen gut wirksam. Seit gut 10 Jahren können Ärzte deshalb auf das grüne Rezept zurückgreifen. Dem Patienten dient es als eine Art Einkaufszettel oder Merkhilfe. Dem Apotheker macht das Formular klar, welches Präparat und welche Dosierung der Arzt für sinnvoll erachtet.
Auf rund jedem fünften Rezept, das hierzulande ausgestellt wird, steht ein rezeptfreies Arzneimittel. Für solche Verordnungen nutzen Ärzte das grüne Rezept, das bei Patienten noch immer Fragezeichen in den Augen auslöst.
Welche Bedeutung hat ein grünes Rezept?
Die grünen Vordrucke verwenden Ärzte aller Fachdisziplinen, wenn sie ein rezeptfreies Arzneimittel für die Behandlung als sinnvoll erachten. Im humanmedizinischen Bereich sind dies z. B. Präparate gegen Erkältungsbeschwerden, in der Zahnmedizin z. B. Präparate zur Prävention (Gel zur Fluoridierung etc.). Ab einem Alter von zwölf Jahren werden diese Präparate in aller Regel nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkasse erstattet; der Patient hat in der Apotheke den vollen Kaufpreis zu bezahlen.
In der Therapie zahlreicher Krankheitsbilder haben sich rezeptfreie Arzneimittel bewährt. Der Arzt hat auch die Möglichkeit, seine Therapieempfehlungen im Bereich apothekenpflichtiger Medikamente auf einem grünen Rezept festzuhalten. Diese Arzneimittel werden auch als OTC-Präparate bezeichnet, weil sie ohne Rezept über den Verkaufstisch der Apotheke gehen können (“over the counter”, kurz OTC). Packungsgrösse und Dosierung können ebenfalls wie beim rosafarbenen Rezept vermerkt werden.
Blaues, grünes oder rosafarbenes Rezept – Was sind die Unterschiede?
Viele gesetzlich versicherte Patienten halten das rosafarbene Kassenrezept für den Normalfall, wenn sie eine Arztpraxis verlassen. Darauf vermerkt der Arzt rezeptpflichtige Arzneimittel, welche Apotheker nicht ohne ein solches Rezept abgeben dürfen. Die Kosten für das Arzneimittel werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen; der Patient hat lediglich eine Zuzahlung in Höhe von fünf bis 10 Euro zu entrichten.
Bei privat versicherten Patienten gibt es blaue Rezepte, die sie zur Erstattung bei ihrer Krankenversicherung einreichen können.
Rosa und blaue Rezepte haben eine Gültigkeit von drei Monaten ab Ausstellungsdatum. Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig und können auch mehrere Monate bis Jahre nach dem Arztbesuch in der Apotheke eingelöst werden.
Ist die Wirksamkeit von Arzneimitteln auf grünen Rezepten geringer?
Nein. Je nach Einzelfall entscheidet sich der Arzt für die wirkungsvollste und zugleich sanfteste Therapie. Das grüne Rezept bedeutet, dass der Arzt eine rezeptfreie Arznei für das Mittel der Wahl hält und ihr z. B. wegen geringerer Nebenwirkungen den Vorzug vor einem verschreibungspflichtigen Medikament gegeben hat. Eine Verordnung auf dem grünen Rezept bedeutet also, dass es sich um ein wirksames und häufig gut verträgliches Arzneimittel handelt.
Ist ein grünes Rezept sinnvoll?
Das grüne Rezept erfüllt mehrere Aufgaben. Einerseits dient es dem Patienten als Merkhilfe. Andererseits weiss der Apotheker auf den ersten Blick, welches Arzneimittel der Arzt dem Patienten zukommen lassen möchte und übernimmt dann die Beratung des Patienten hinsichtlich Dosierung, Einnahmedauer und -schema, sofern nicht angegeben.
Darüber hinaus schafft die Verordnung eines Arzneimittels auf einem grünen Rezept Vertrauen. Für den Patienten wird ersichtlich, dass der Arzt Kauf und Einnahme des Arzneimittels für zwingend notwendig hält und es sich um ein wirksames Arzneimittel handelt, das wegen seines vorteilhaften Nutzen-Risikos-Profils frei von der Rezeptpflicht ist.
Ungefähr jede zweite in Deutschland ausgehändigte Arzneimittelpackung fällt in den Bereich der Selbstmedikation, was die Bedeutung des grünen Rezepts unterstreicht.
Muss ein grünes Rezept eingelöst werden?
Nein. Die Verordnung signalisiert allerdings dem Patienten, dass der Arzt das vermerkte Arzneimittel medizinisch für notwendig erachtet, auch wenn sich die gesetzliche Krankenversicherung nicht an den Kosten beteiligt. Oft werden gezielt OTC-Präparate für die Behandlung gewählt, weil sie weniger Nebenwirkungen haben oder durch pflanzliche Inhaltsstoffe besonders schonend wirken.
Teilweise beteiligt sich die gesetzliche Krankenversicherung dennoch an den Kosten für OTC-Arzneimittel. Diverse Krankenversicherungen haben in ihren erweiterten Satzungsleistungen festgehalten, unter welchen Bedingungen und zu welchem Anteil sie die vom Patienten getätigten Ausgaben für OTC-Arzneimittel erstatten.
Die entstandenen Ausgaben können Patienten zudem als aussergewöhnliche Belastungen von der Einkommensteuer absetzen. Dazu ist es nötig, die grünen Rezepte eines Jahres und die Quittungen der dazugehörigen Apothekenbesuche aufzubewahren. Diesen Vorteil werden Ihnen Ihre Patienten danken.