Der Ruf nach mehr Datenschutz für Internetnutzer wurde laut, nachdem sich Facebook, Google & Co. immer stärker zu Datenkraken entwickelt haben. Auf europäischer Ebene wurde gerungen und verhandelt, bis die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geboren war und verabschiedet wurde.
Es ist noch kein ganzes Jahr verstrichen, seit die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 28. Mai 2018 inkraftgetreten ist. Die im Frühjahr 2018 zu verzeichnende Hysterie die Umsetzung der DSGVO betreffend war schnell verhallt. Bei so manchem Webseitenbetreiber bemerkt man eine Rückkehr in Zeiten vor der DSGVO. Eine «erste Schicht Erde» liegt schon über der DSGVO und eine Vielzahl der Internetnutzer handeln unverblümt wie eh und je.
Online-Marketingaktionen als Datensammler
Nicht neu, aber noch immer gerne angeboten werden Gewinnspiele unterschiedlichster Art. Online werden damit zumeist Handlungen verbunden, die die Teilnehmer zu erbringen haben, wollen sie gewinnen können. Seiten liken, positive Kommentare hinterlassen, Seiten in Gruppen und unter ihren »Freunden« verbreiten. Ein gängiges Mittel, womit der Anbieter eine vermeintliche Beliebtheit nach aussen erzeugt.
Je attraktiver der zu gewinnende Preis, desto offenherziger gehen Nutzer mit ihren persönlichen Daten um. Den meisten Teilnehmern geht es dabei vorrangig um die Wahrnehmung einer Gewinnchance und weniger um inhaltlich wertvollen Content oder seriöse Teilnahmebedingungen. Gerade die Teilnahmebedingungen müssen vollständig und transparent dargelegt werden, ohne diese im Irrgarten diverser Unterseiten zu finden.
Mehr Schein als Sein?
Da werden tolle Gadgets, Reisen oder sogar Autos als Gewinn versprochen. Was auf den ersten Blick einen Wow-Effekt beim Nutzer auslöst entpuppt sich ein Gewinn auf den zweiten Blick manchmal als Nepp oder Bauernfängerei, indem entweder noch Zusatzleistungen zum Gewinn erworben werden müssen oder z. B. der vermeintliche Autogewinn lediglich eine Nutzung des Fahrzeugs für einen bestimmten Zeitraum darstellt. Immer wieder behalten sich Veranstalter von Gewinnspielen zudem vor, den versprochenen Gewinn während der Laufzeit noch abändern zu können. Unter der Lupe betrachtet, bröckelt da so manche Hülle vor sich hin.
Wie sieht es mit rechtlichen Grundlagen aus?
Wer Gewinnspiele veranstaltet, sollte sich vor deren Lancierung sehr gründlich mit den rechtlichen Grundlagen für deren Durchführung beschäftigen. Darüber hinaus zusätzlich mit den Grundlagen, die z. B. Soziale Netzwerke dafür auferlegt haben, um sich der DSGVO-Problematik weitestgehend entziehen zu können. Internet ist bekanntlich grenzenlos. Gewinnspiele, die in Deutschland möglich sind, können in anderen Ländern verboten sein. Auch dieser Aspekt bleibt in der Regel bei der Lancierung von Gewinnspielen unberücksichtigt.
Die Euphorie darüber, wie man möglichst schnell seine Reichweite vergrössern und an neue Kunden kommen kann, lässt manche Aspekte für eine rechtmässige Durchführung von Gewinnspielen in den Hintergrund rücken. Dabei ist weniger und qualitativ durchdacht oftmals mehr und vor allem nachhaltiger.
DSGVO? Schwamm drüber!
Immer wieder bei Gewinnspielen, z. B. auf Facebook, auffallend ist, dass Veranstalter grosszügig über die DSGVO hinweg gehen. Ein Teilnehmer muss seine Einwilligung zu den Datenschutzbestimmungen des Anbieters explizit erteilen. Vormarkierte Zustimmungsfelder auf Internetseiten sind juristisch nicht haltbar. Grundsätzlich hinterfragt werden sollte eine Präsentation der Gewinner im Sozialen Netzwerk in Bezug auf die geltende DSGVO und die geltende Rechtslage am Ort des Veranstalters.
Möchte man Gewinnspiele ausrichten oder daran teilnehmen, sollte man vorher die angegebenen Datenschutzbestimmungen sowie Allgemeinen Geschäftsbedingungen überprüfen, ob in dieser Hinsicht etwas zur Datennutzung erwähnt wurde und ggf. eine Anpassung vornehmen.
So verlockend attraktive Gewinne auch sein mögen, stets sollte man den Umgang mit seinen Daten nicht aus dem Blick verlieren. Der Mensch wird im Zuge der Digitalisierung immer gläserner. Hundertprozentige Sicherheit im Internet wird es nie geben. Dennoch sollte man der DSGVO auch im eigenen Interesse eine gewisse Aufmerksamkeit schenken und seine persönlichen Daten etwas mehr unter Kontrolle halten.